Standesamt

Johannes Ofner

 

Trauen Sie sich!

Herr Ofner gestaltet Ihre Trauung in einem einzigartigen Rahmen, im Stephanussaal des Pfarrhauses oder im Stieglerhaus.

Im Pfarrhaus St. Stefan ob Stainz befindet sich der nostalgische Trauungssaal der Gemeinde St. Stefan. Die Hochzeitsgäste können sich im wunderschönen Innenhof mit seinen Arkaden zum Gedankenaustausch treffen.

Aloisia Klug-Kager

 

Auch Frau Klug-Kager gestaltet Ihre Trauung. 

Dazu bietet das Stieglerhaus mit barrierefreiem Zugang Platz für eine größere Hochzeitsgesellschaft mit über 100 Gästen. Im ersten Stock befindet sich ein edler Trauungsaal für eine kleinere Feier.
Im Anschluss lädt der Garten im Rahmen der Agape zum Verweilen ein. Der Buffetraum mit Theke bietet eine Möglichkeit Häppchen und Getränke anzubieten.

Die Standesbeamten sind stets bemüht, Ihre Trauung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

 

Für Informationen bzgl. Stieglerhaus und einen Besichtigungstermin kontaktieren Sie bitte Fr. Mag.a Nina Ortner (office@stieglerhaus.at, 0660/522 35 20).
Für Ihre kirchliche Trauung steht Ihnen die Pfarrkirche St. Stefan ob Stainz zur Verfügung (r.k. Pfarramt 03463/81215, MO, MI, FR 9-11 Uhr).
Auskünfte und Terminreservierungen für eine standesamtliche Trauung erteilen Ihnen gerne die Standesbeamten

Herr Johannes Ofner (ofner@st-stefan-stainz.gv.at, 03463/80221-208) und

Frau Aloisia Klug-Kager (klug-kager@st-stefan-stainz.gv.at, 03463/80221-205).

Notwendige Unterlagen zur Anmeldung eine Eheschließung:

  • Geburtsurkunde (bei im Ausland Geborenen Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Ausländern Reisepass
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)
  • Nachweis über die Führung von akademischer Grade, Berufs- und Standesbezeichnungen
  • bei Ausländern zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Heimatstandesamt bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates – Botschaft, Konsulat)

bei Vorehen:

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftklause
  • Sterbeurkunde

gemeinsame voreheliche Kinder:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel)