Hilfe für Betroffene bei Gewalt
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Allgemeine Beratungsstellen bei Gewalt
- Mediation
Aktuelle Informationen über Hilfe für Betroffene, Verständigung der Polizei, einstweilige Verfügung, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld, Mediation etc.
Im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer" finden sich Informationen über Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren sowie über deren Rechte im Zivilverfahren.
Tipp
Weiterführende Informationen über Gewalt in der Famile finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramts Sektion Familien und Jugend.
Der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Weissen Ring eingerichtete Opfernotruf0800/112 112 gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen sowie professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Darüber hinaus bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion