Maut

Allgemeine Informationen

Auf einigen Abschnitten des mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes wird für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchsten zulässigen Gesamtgewichts Streckenmaut eingehoben. Streckenmautpflichtige Abschnitte sind nicht vignettenpflichtig. Bei diesen Streckenmaut-Abschnitten handelt es sich um die gesamte A 13 Brenner Autobahn sowie um Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße.

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarte erhalten.

Voraussetzungen

Neu

Seit 1. Jänner 2022 können alle, die über eine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung verfügen (Gratisvignette), ohne die Vorlage zusätzlicher Nachweisdokumente auch eine Digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung an den ASFINAG-Mautstellen beziehen.

Sofern keine kostenlose Digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert wurde, ist die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung unter folgenden Voraussetzungen erhältlich:

  • Vorlage eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO
  • Kraftfahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest die Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe); Einschränkung muss im Führerschein der behinderten Person eingetragen sein
  • Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der Person mit Behinderung selbst gelenkt wird.

Die Digitale Streckenmaut-Jahreskarte wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn und abweichend von der allgemeinen Bestimmung für Streckenmaut-Jahreskarten auf allen Streckenmaut-Abschnitten der ASFINAG.

Zuständige Stelle

→ ASFINAG Maut ServiceGmbH

Kosten

Die Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderung ist zum Preis von 7 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erhältlich.

Zusätzliche Informationen

Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung auf der A 13 Brenner Autobahn

Eine Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung zur Benutzung ausschließlich der A 13 Brenner Autobahn kann im Jahr 2022 zu einem Preis von 44 Euro (inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer) erworben werden, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Inhaberinnen/Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt
  • Schwerkriegsbeschädigte nach § 9 Absatz 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957 idgF
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Behinderung von mindestens 50 Prozent

Die Jahreskarte für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung wird nur für ein auf die Lenkerin/den Lenker mit Behinderung zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt.

Bei Vorlage der Quittungsallonge (Trägerfolie) oder der Produkt-ID einer für das idente Kfz-Kennzeichen gültigen Jahresvignette wird die Jahreskarte auf der A 13 Brenner Autobahn für Lenkerinnen/Lenker mit Behinderung kostenlos ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Mautordnung

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie