Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

Allgemeine Informationen

Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Medizinische Hilfen

  • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
  • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
  • Orthopädische Versorgung
    Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
  • Hauskrankenpflege
  • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

Pädagogische Hilfen

  • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
  • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
  • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

Hilfen zur beruflichen Eingliederung

Hilfen zur sozialen Eingliederung

Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz