§ 32 Abbruch von Gebäuden
(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Bewilligung für den Abbruch von Gebäuden sind anzuschließen:
- Ansuchen um Abbruchbewilligung
- Nachweis des Eigentums (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen) oder Zustimmungserklärung des Eigentümers
- Lageplan mit Darstellung (gelb) der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile
- Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse und eine
- Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruchs, der Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm und Staub sowie
- Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes
- Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
Unterlagen nach erfolgtem Abbruch
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind der Behörde folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen vorzulegen:
- Bauführerbestätigung über die bescheidmäßige Fertigstellung der Abbrucharbeiten
- Baurestmassennachweis über fachgerechte Entsorgung (Baurestmassennachweis)