§ 32 Abbruch von Gebäuden

(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Bewilligung für den Abbruch von Gebäuden sind anzuschließen:

  • Ansuchen um Abbruchbewilligung
  • Nachweis des Eigentums (Grundbuchsauszug nicht älter als 6 Wochen) oder Zustimmungserklärung des Eigentümers
  • Lageplan mit Darstellung (gelb) der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude oder Gebäudeteile
  • Bruttogeschoßflächenberechnung aller Geschosse und eine
  • Beschreibung der technischen Ausführung des Abbruchs, der Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm und Staub sowie
  • Angaben über die Sortierung und den Verbleib des Bauschuttes
  • Verzeichnis der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke

Unterlagen nach erfolgtem Abbruch

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind der Behörde folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen vorzulegen:

  • Bauführerbestätigung über die bescheidmäßige Fertigstellung der Abbrucharbeiten
  • Baurestmassennachweis über fachgerechte Entsorgung (Baurestmassennachweis)

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