KINDERBILDUNGS- und
BETREUUNGSEINRICHTUNG
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Damen und Herren!
Ihre Kinder sind uns sehr wichtig.
Wir sind sehr bemüht, Ihren Kindern die bestmögliche Bildung und Betreuung zu bieten. Bitte informieren Sie sich über das Angebot unserer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Anmeldung für das Kinderbildungs- und Betreuungsjahr 2025/26 NEU
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer unserer Kinderbildungseinrichtungen.
Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz findet in diesem Jahr erstmals über das neue Kinderportal des Landes Steiermark statt.
Das Kinderportal bietet den Eltern und Erziehungsberechtigten in der Steiermark einen Überblick über alle bestehenden, institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die verfügbaren Betreuungsplätze und diverse Detailinformationen zu den einzelnen Einrichtungen.
Weiters erfolgt die VORMERKUNG für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten) digital über das Kinderportal.
Eine Vormerkung ist keine Anmeldung und stellt keine Garantie für einen Betreuungsplatz dar.
Wer muss sich vormerken?
Die Online-Vormerkung ist für neu zu betreuende Kinder in den Einrichtungen der Gemeinde St. Stefan ob Stainz verpflichtend.
Das bisherige Anmeldetool auf der Homepage der Gemeinde St. Stefan ob Stainz ist somit nicht mehr aktiv.
Wann kann ich mich vormerken?
In der Zeit von Freitag, dem 10. Jänner bis Dienstag, dem 28. Februar 2025, können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen online vormerken.
Wie kann ich mich vormerken?
Ausschließlich online über das Kinderportal des Landes Steiermark unter https://kinderportal.stmk.gv.at. Es wird empfohlen, sich nicht nur in einer Betreuungseinrichtung vorzumerken.
Was passiert nach der Online-Vormerkphase?
Nach Abschluss der Vormerkphase erfolgt die Verteilung der Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien. Die Zuteilung ist nicht vom Zeitpunkt der Anmeldung (10.01. – 28.02.2025) abhängig.
Ist die Vormerkung eine Garantie für einen Betreuungsplatz?
Nein, da eine individuelle Beurteilung der Vormerkungen aufgrund der Aufnahmekriterien erfolgt. Falschangaben bei der Vormerkung führen zum Verlust des vorgemerkten Betreuungsplatzes.
Wie erhalte ich nach Vormerkung einen Betreuungsplatz?
Bei Bestätigung der Vormerkung erhalten Sie von der Gemeinde St. Stefan ob Stainz nach Ablauf der Vormerkungsfrist ein Schreiben, mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Nachstehend finden Sie den Link zum Kinderportal des Landes Steiermark sowie ein Anleitungsvideo:
Kinderportal: https://kinderportal.stmk.gv.at
Anleitungsvideo: https://youtu.be/PRCHoxHpq7Y
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicehotline des Landes Steiermark unter
+43 316 / 877 3999 oder kinderportal@stmk.gv.at
In der Gemeinde St. Stefan ob Stainz stehen insgesamt 5 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen zur Verfügung.
Die 4 Ganztagesgruppen haben von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr geöffnet. Die 3 Halbtagsgruppen haben von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Unsere Gruppen:
- Kinderkrippe 1
- Kinderkrippe 2
- Kindergarten 1
- Kindergarten 2
- Kindergarten 3
- Kindergarten 4, Greisdorf
- Kindergarten 5
Team der Kinderbildung und -betreuung
Leiterin der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
Magdalena Lenz-Spari
Tel. 0664/88 67 83 69
lenz-spari@st-stefan-stainz.gv.at