KINDERBILDUNGS- und
BETREUUNGSEINRICHTUNG

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Damen und Herren!
Ihre Kinder sind uns sehr wichtig.
Wir sind sehr bemüht, Ihren Kindern die bestmögliche Bildung und Betreuung zu bieten. Bitte informieren Sie sich über das Angebot unserer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Anmeldung für das Kinderbildungs- und Betreuungsjahr 2026/2027
Liebe Familien!
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer unserer Kinderbildungseinrichtungen.
Wie bereits im Vorjahr, ist die Vormerkung für einen Kindergarten- oder Kinderkrippenplatz für Ihr Kind über das Kinderportal des Landes Steiermark durchzuführen.
Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig und geben Sie dort Ihre Wunsch-Einrichtung bekannt.
Anmeldezeitraum für das Bildungs- und Betreuungsjahr 2026/2027 ist vom 12. Jänner bis 08. Februar 2026.
Alle in diesem Zeitraum angemeldeten Kinder können bei der Einteilung der Gruppen 2026/27 berücksichtigt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Vormerkung und darauf, Sie und Ihr Kind bald bei uns begrüßen zu dürfen!
Wer muss sich vormerken?
Die Online-Vormerkung ist für neu zu betreuende Kinder in den Einrichtungen der Gemeinde St. Stefan ob Stainz verpflichtend.
Das bisherige Anmeldetool auf der Homepage der Gemeinde St. Stefan ob Stainz ist somit nicht mehr aktiv.
Wann kann ich mich vormerken?
In der Zeit von Montag, dem 12. Jänner bis Sonntag, dem 08. Februar 2026, können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen online vormerken.
Wie kann ich mich vormerken?
Ausschließlich online über das Kinderportal des Landes Steiermark unter https://kinderportal.stmk.gv.at. Es wird empfohlen, sich nicht nur in einer Betreuungseinrichtung vorzumerken.
Was passiert nach der Online-Vormerkphase?
Nach Abschluss der Vormerkphase erfolgt die Verteilung der Betreuungsplätze unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien. Die Zuteilung ist nicht vom Zeitpunkt der Anmeldung (12.01. – 08.02.2026) abhängig.
Ist die Vormerkung eine Garantie für einen Betreuungsplatz?
Nein, da eine individuelle Beurteilung der Vormerkungen aufgrund der Aufnahmekriterien erfolgt. Falschangaben bei der Vormerkung führen zum Verlust des vorgemerkten Betreuungsplatzes.
Wie erhalte ich nach Vormerkung einen Betreuungsplatz?
Bei Bestätigung der Vormerkung erhalten Sie von der Gemeinde St. Stefan ob Stainz nach Ablauf der Vormerkungsfrist ein Schreiben, mit Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Nachstehend finden Sie den Link zum Kinderportal des Landes Steiermark sowie ein Anleitungsvideo:
Kinderportal: https://kinderportal.stmk.gv.at
Anleitungsvideo: https://youtu.be/PRCHoxHpq7Y
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicehotline des Landes Steiermark unter
+43 316 / 877 3999 oder kinderportal@stmk.gv.at
In der Gemeinde St. Stefan ob Stainz stehen insgesamt 5 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen zur Verfügung.
Die 4 Ganztagesgruppen haben von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr geöffnet. Die 3 Halbtagesgruppen haben von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Unsere Gruppen:
- Kinderkrippe 1
- Kinderkrippe 2
- Kindergarten 1
- Kindergarten 2
- Kindergarten 3
- Kindergarten 4, Greisdorf
- Kindergarten 5
Leiterin der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
Magdalena Lenz-Spari
Tel. 0664/88 67 83 69
lenz-spari@st-stefan-stainz.gv.at
Magdalena Lenz-Spari



