Schuldenberatungsstellen
Allgemeine Informationen
Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Präsidenten jenes Oberlandesgerichts, in dessen Sprengel die Schuldenberatungsstelle ihren Sitz hat, als staatlich anerkannte Schuldenberatungen bevorrechtet, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können.
Diese Schuldenberatungsstellen sind mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet. Daneben existieren auch Stellen, die Schuldenberatung kostenpflichtig anbieten (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler).
Schuldenberatung hat folgende Zwecke:
- Hilfe zur Selbsthilfe, um die Ver- oder Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern
- Konkrete Unterstützung insbesondere bei
- der Herbeiführung eines außergerichtlichen Ausgleichs oder
- der Erstellung eines Zahlungsplans
- Psychosoziale Betreuung der Schuldnerinnen/Schuldner durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Zuständige Stelle
Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen in Österreich
Kosten
- Staatlich anerkannte Schuldenberatung: kostenlos
- Andere Stellen (z.B. Kreditvermittlerinnen/Kreditvermittler): kostenpflichtig
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Insolvenzordnung (IO)
- Exekutionsordnung (EO)

