Bestellung eines Abwesenheitskurators

Allgemeine Informationen

Solange eine vermisste Person nicht für tot erklärt wurde, können nur bevollmächtigte Personen oder eine vom Gericht bestellte gesetzliche Vertreterin/ein gesetzlicher Vertreter, sogenannte Abwesenheitskuratorinnen/Abwesenheitskuratoren, Rechtshandlungen (etwa zur Begleichung von Schulden, zur Abgabe von Steuererklärungen oder zum Zugriff auf Konten und Sparbücher) für diese Person setzen. Die Abwesenheitskuratorin/der Abwesenheitskurator muss die vermisste Person vertreten und unterliegt dabei der Kontrolle des Gerichts.

Die Bestellung einer Abwesenheitskuratorin/eines Abwesenheitskurators kann von jeder Person unmittelbar nach dem Verschwinden angeregt werden. Dem Gericht können geeignete und bereite Personen vorgeschlagen werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die vermisste Person ihren letzten Wohnort hatte.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz