Vorarlberg

Ermäßigungen des Bundeslandes Vorarlberg

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Vorarlberg. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist beim Wohnsitzgemeindeamt gestellt werden.

Zuständige Stelle:

  • Wohnsitzgemeindeamt
  • Amt der Vorarlberger Landesregierung
    Soziales und Integration
    Landhaus
    6901 Bregenz
     
    Telefon: +43 5574 511/24105 
    E‐Mail:soziales-integration@vorarlberg.at

Website zum Heizkostenzuschuss (Amt der Vorarlberger Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die die Sozialhilfe beziehen
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
  • Asylwerberinnen/Asylwerber, Menschen in der Grundversorgung
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist bei verschiedenen Organisationen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas Vorarlberg, Pensionistenverband Vorarlberg etc.

Zuständige Stelle:

Website zum Kulturpass Vorarlberg (Hunger auf Kunst und Kultur)

Rufhilfe

Die Rufhilfe bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch Drücken des Senders wird die Notrufzentrale angerufen, die schnell Arzt, Rettung oder Polizei alarmieren kann. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch das Land Vorarlberg.

Zuständige Stelle:

Rotes Kreuz Vorarlberg
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch

Telefon: +43 5522/77000-9087
E-Mail: rufhilfe@v.roteskreuz.at

Website zur Rufhilfe (Österreichisches Rotes Kreuz)

Ermäßigungen der Stadt Bregenz

Seniorenkarte/Seniorenausweis

Die Stadt Bregenz bietet allen Seniorinnen/Senioren mit Wohnsitz in Bregenz ab deren 60. Geburtstag und auch jenen die in Frühpension sind, die Möglichkeit eine Seniorenkarte/Seniorenausweis zu beantragen. Die Karte ermöglicht Ermäßigungen für diverse kulturelle Veranstaltungen in Bregenz, für die Bregenzer Festspiele oder für den Eintritt in die städtischen Bäder.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lichtbildausweis
  • Passfoto

Zuständige Stelle:

Website zur Seniorenkarte/Seniorenausweis (Landeshauptstadt Bregenz)

Seniorentaxibons

Bewohnerinnen/Bewohner der Bregenzer Seniorenheime, sowie Seniorinnen/Senioren über 70 Jahre (bei starker Gehbehinderung ab 60 Jahren) und Blinde mit ordentlichem Wohnsitz in Bregenz, die die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Seniorentaxibons in Anspruch nehmen. Für den Bezug der Taxibons ist ein Berechtigungsnachweis notwendig, der im Rathaus ("Soziales und Wohnen") beantragt werden kann. Die Kosten betragen 4,50 Euro pro Bon.

Erforderliche Unterlagen:

  • Seniorenausweis mit Berechtigungsstempel
  • Einkommensnachweis des Haushaltseinkommens

Zuständige Stelle:

  • Bei der jeweiligen Heimleitung in dem Seniorenheim (nur für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner)
  • Sozial- und Senior:innenservice
    Rathausstraße 4
    6900 Bregenz
    Telefon: +43 5574/410-1630
    E-Mailsoziales@bregenz.at

Website zu den Seniorentaxibons (Landeshauptstadt Bregenz)

Essen auf Rädern

Bregenzer Bürgerinnen/Bürger können täglich mit einer warmen Mahlzeit versorgt werden. Das Essen wird im Sozialzentrum Mariahilf zubereitet und von städtischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zugestellt. Die Kosten für ein Essen betragen wochentags 9,50 Euro und an Samstag, Sonn- und Feiertagen 11 Euro. 

Zuständige Stelle:

Soziales und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Telefon: +43 5574-1630
E-Mail: soziales@bregenz.at

Website zum Essen auf Rädern (Landeshauptstadt Bregenz)

Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion