Tirol
Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss (Amt der Tiroler Landesregierung)
Kulturpass
Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind:
- Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
- Asylwerberinnen/Asylwerber,
- Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
- sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.
Zuständige Stelle:
Hunger auf Kunst und Kultur Tirol
Telefon: +43 664 5846661
E-Mail: kulturpass@unicummensch.org
Website zum Kulturpass Tirol (Hunger auf Kunst und Kultur)
Ermäßigungen der Stadt Innsbruck
Seniorenausweis der Stadt Innsbruck
Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- evtl. Berechtigungsausweis
- evtl. Nachweis Ausgleichszulage
Zuständige Stelle:
Bürgerservice und Fundservice
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360/8000
E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at
Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck (Landeshauptstadt Innsbruck)
Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen
Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von Bädern für Innsbrucker Seniorinnen/Senioren und Menschen mit Behinderung, wenn diese dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ziel ist es, dass diese Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen können.
Zuständige Stelle:
Wohnbau-Förderung
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360 8021
E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

