Sonstiges

Sprechstunden des Gemeindevorstands

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum persönlichen Austausch zu geben, bieten der Bürgermeister, die Vizebürgermeister sowie die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstands regelmäßige Sprechstunden an. Nachstehend finden Sie die aktuellen Termine und Kontaktmöglichkeiten.

 

Bürgermeister Stephan Oswald

donnerstags: 10:00–11:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

 

Vizebürgermeister Gernot Wagner

ab 3. September 2025: jeden 1. Mittwoch im Monat von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Büro des Standesamtes

 

Vizebürgermeister Wolfgang Wölkart

Gemeindekassier Michael Jeschelnig

Vorstandsmitglied Katharina Klug-Kager

Nach telefonischer Vereinbarung über das Bürgerservice der Gemeinde

 

Kundmachung

Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.35 "Niedergrail"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 und 03.06.2026 bis 18.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 065FK26 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

KM Endbeschluss FWP 1.35_A-2025-1036-01017.pdf Dateigröße: 193 KB

Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.31 "Stainzenhof"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 171FK25 vom 13.02.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

KM Endbeschluss FWP 1.31_A-2025-1039-01011.pdf Dateigröße: 200 KB

Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.30 "Greisdorf Südost"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 22.05.2026 bis 09.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 165FK25 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

KM Endbeschluss FWP 1.30_A-2025-1039-01012.pdf Dateigröße: 198 KB

Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.29 "Pirkhofberg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 „Pirkhofberg“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 „Pirkhofberg“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 164FK25 vom 04.05.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

 

KM Endbeschluss FWP 1.29_A-2025-1039-01036.pdf Dateigröße: 198 KB

Gemeinderat Sitzungsplan 2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 gemäß § 51 Stmk. Gemeindeordnung 1967 idgF. folgenden Sitzungsplan beschlossen:

 

  1. Montag, 23. Februar 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
  2. Montag, 30. März 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
  3. Dienstag, 30. Juni 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
  4. Dienstag, 29. September 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
  5. Mittwoch, 16. Dezember 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz

 

Bei Bedarf ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder ein Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.

 

Die Kundmachung dazu finden Sie unter PDF.

KM_Gemeinderatssitzung_2026_2.pdf Dateigröße: 138 KB