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Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.30 "Greisdorf Südost"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 22.05.2026 bis 09.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 165FK25 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

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