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Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.31 "Stainzenhof"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.

 

Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 171FK25 vom 13.02.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.

 

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.

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