Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.35 "Niedergrail"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 und 03.06.2026 bis 18.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.
Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 065FK26 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Dokumente
- KM Endbeschluss FWP 1.35_A-2025-1036-01017.pdf Dateigröße: 193 KB