Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept der Gemeinde St. Stefan ob Stainz 1.0 sind seit 16.02.2019 in Kraft.

Der Flächenwidmungsplan ist die gesetzliche Grundlage für die Bebauung des Gemeindegebietes. Er basiert auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept und wird alle 10 Jahre an die örtlichen Bedürfnisse im Rahmen einer Revision angepasst.

Für alle Fragen rund um die Flächenwidmung wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde St. Stefan ob Stainz.