Formulare/Ansuchen
Mit 10.07.2025 ist eine Novellierung des Steiermärkischen Baugesetztes 1995 (Stmk BauG), LGBl. Nr. 48/2025 in Kraft getreten.
Gerne dürfen wir Ihnen nachfolgende Formulare zum Download bereitstellen:
Bauvorhaben:
- Mitteilung meldepflichtiges Vorhaben nach § 21 Stmk BauG
- Ansuchen um Baubewilligung nach § 19 Stmk BauG
- Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 1, Z 2 lit a-d, Z 3 und Z 4 Stmk BauG
- Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z 2 lit e-k, Z 5 und Z 7 Stmk BauG
- Ansuchen zur Feststellung des rechtmäßigen Bestandes gem. § 40 Stmk BauG
- Ansuchen Gesamtbauvorhaben
- Ansuchen Abbruch
Fertigstellungsanzeige/Benützungsbewilligung:
Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Batteriespeicher mit nicht mehr als 20 kWh Energieinhalt:
Feuerungsanlagen:
Gemäß § 21 Abs 2 Z 10 Stmk BauG ist der Austausch einer bestehenden und bewilligten Feuerungsanlage durch eine Feuerungsanlage für feste oder flüssige Brennstoffe mit einer Nennheizleistung von nicht mehr als 400 kW als meldepflichtig anzusehen, wenn damit keine baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen verbunden sind. Die Nachweise über das ordnungsgemäße Inverkehrbringen im Sinne des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 müssen vorliegen.
- Mitteilung meldepflichtiges Vorhaben nach § 21 Abs 1 Z 5 Stmk (Errichtung Feuerungsanlage bis Nennwärmeleistung von 8,0 kW) oder § 21 Abs 2 Z 10 Stmk BauG (Austausch einer bestehenden/bewilligten Feuerungsanlage)
- Bauansuchen im vereinfachten Verfahren für Feuerungsanlage §20 Z 2 lit h
Sonstige:
- Ansuchen um Gemeindeförderung für erneuerbare Energie (GR Beschluss vom 27.06.2024)
- Antragsformular Grundstückszufahrt § 25a
- Antrag Ausnahme Bauverbotszone § 24
- Planer-Bestätigung gemäß § 33, Abs. 3, Stmk. BauG
- Zustimmungserklärung des Grundeigentümers / Bauberechtigten (wenn die Bauwerber/innen nicht selbst Grundeigentümer/innen oder Bauberechtigte sind)
Anträge für Wasseranschluss:
- Antrag Wasseranschluss - Wasserversorgungsbertrieb St. Stefan
- Antrag Wasseranschluss - Wasserversorgungsbertrieb Greisdorf
Bitte beachten Sie, dass für Teile unserer Gemeinde - Wassergenossenschaft Gundersdorf, Wassergenossenschaft Stierhämmer - diese zu kontaktieren sind UND mit dem Ansuchen um Baubewilligung eine positive Stellungnahme des Versorgers über die ausreichende Trinkwasserversorgung des Neubaues vorzulegen ist.
Informationen zur Wasseranschlussgebühr finden Sie hier.

